DEKRET
Zur BEISTEHUNG – ANKLAGE
DES VERBANDS
VERSAMMLUNG DER BASIS DER ARBEITER VON ZWEIRAD FAHRER
Die Entscheidung von 11. Dezember 2009 des Landgerichtes von Berlin verbietet die Tätigkeit des Vebands von FAU-B. Das wird als eine Unterdrückung der Gewerkschafttätigkeit sowie der Freiheit betrachtet.
Die Weise auch mit der die Entscheidung getroffen wurde, ohne das Verfahren der Audienz zeigt, dass diese besondere Tätigkeit des FAU-B Verbands insbesonders viel gestört hat!
Wir Unterstreichen, dass eine entsprechende Entscheidung des Verbots der Tätigkeits- und Gewerkschaft-Freiheit auch in 1933 in Deutschland von Hitler existierte.
Dieses Gericht kehrte die Mitkämpfer des Verbands in sehr dunkeln Jahren.
Wir, der Verband der VERSAMMLUNG DER BASIS DER ARBEITER DER FAHRER VON ZWEIRӒDER, erklären unsere gesamte Unterstützung und unsere Solidarität an dem FAU-B Verband und klagen mit der intensivsten Weise, die Entscheidung des regionalen Gerichts.
Schlussfolgend bitten wir um das Anheben der Entscheidung und um die Fortsetzung der Tätigkeit von FAU-B. Solidarität an allen kämpfenden Menschen.
VERSAMMLUNG DER BASIS DER ARBEITER
DER FAHRER VON ZWEIRӒDER
FEBRUAR 2010